Sonntag, Februar 06, 2011

helvetische diskrepanzen erleben

gut, der schweizer bundesrat hat also gründe gefunden, sich gegen das rechtsüberholen auf autobahnen, wie etwa in den USA erlaubt, zu entscheiden. „Zuwiderhandlungen werden mit Busse oder Gefängnis bestraft und führen zu Fahrausweisentzug.“(!!!)
wie steht es dann aber mit dem rechtsfahrgebot und dessen durchsetzung? es wird wohl kaum ein zufall sein, dass sich in der schweiz webseiten, facebook-gruppen und verkehrsexperten recht intensiv mit diesem alltäglichen leidensthema beschäftigen. bitte ebenfalls um sofortigen fahrausweisentzug bei zuwiderhandlungen.

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